In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere ergotherapeutischen Leistungen, den Ablauf der Therapie sowie organisatorische Themen. Wir möchten Ihnen hier einen schnellen und unkomplizierten Überblick geben.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Methode, die Menschen jeden Alters dabei unterstützt:
Ergotherapie kann von verschiedenen Fachärzten verschrieben werden
Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel. Das bedeutet, dass man sie nur mit einem Rezept von einem Arzt oder einer Ärztin erhalten kann. Sie wird verordnet, wenn körperliche, geistige, neurologische oder psychische Einschränkungen vorliegen, die die Selbstständigkeit im Alltag, Beruf oder in der Freizeit beeinträchtigen.
Wer kann Ergotherapie verordnen?
Ergotherapie kann von verschiedenen Fachärzten verschrieben werden, zum Beispiel:
Abrechnung für Privatpatienten:
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat in unserer Ergotherapiepraxis höchste Priorität. Wir halten uns strikt an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und gewährleisten, dass Ihre Daten sicher, vertraulich und nur im Rahmen der Behandlung verwendet werden.
Welche Daten werden in der Ergotherapie erhoben?
Im Rahmen der Therapie erheben wir nur die Daten, die für die Behandlung, Dokumentation und Abrechnung notwendig sind, zum Beispiel:
Zweck der Datenerhebung
Die Daten werden ausschließlich verwendet, um:
Datensicherheit
Wir setzen technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Ihre Daten vor Missbrauch, Verlust oder unberechtigtem Zugriff zu schützen. Dazu gehören:
Rechte der Patienten
Als Patient haben Sie das Recht auf:
Kontakt bei Fragen zum Datenschutz
Für Fragen zum Datenschutz oder zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich direkt an unsere Praxisleitung wenden. Wir beraten Sie umfassend über die sichere Nutzung Ihrer Daten in der Ergotherapie.
Ihre Termine sind exclusiv für Sie reserviert.
Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden
Bitte haben Sie Verständnis, dass gemäß unserer Praxisregelung Absagen (ganz gleich welcher Grund- Krankheit, Unfall, Notfall Stau, wetterbedingte Absagen, etc. ) die weniger als 24 Stunden vor dem Termine erfolgen, weiterhin als Ausfall behandelt werden müssen, um den organisatorischen Aufwand und die reservierte Zeit abzudecken.
Dies können sie telefonisch unter: 0 22 45 / 911 0 400
Oder via email: termin@er-go.life
Unsere Rezeption ist montags und mittwochs vormittags besetzt.
Unsere Praxis bietet auch Hausbesuche an. Bitte sprechen Sie uns an.
Wir bieten Dienstags und Donnerstags auch Hausbesuche in Lohmar Stadt an. Fragen Sie gerne nach.
Gesetzlich geregelte Zuzahlung bei Ergotherapie:
Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten fällt bei Ergotherapie eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung an. Diese Zuzahlung beträgt in der Regel 10 % der Behandlungskosten, zzgl. eventueller Rezeptgebühren.
Die Zuzahlung dient dazu, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Therapie übernehmen. Sie wird bei jeder Verordnung fällig, auch wenn mehrere Sitzungen geplant sind.
Befreiung von der Zuzahlung:
Nach dem Aussteltungsdatum muss die Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen.
Grundsätzlich bieten alle Krankenkassen Ergotherapie in ihrem Leistungskatalog als Heilmittel an.
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