Ergotherapie Much - Schlaganfall - ADHS - neurologisch - Pädiatrie - rhein Sieg Kreis - Lohmar - Athrose - Praxis - Overath - Nümbrecht - Wiehl - Neunkirchen Seelscheid
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FAQ

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere ergotherapeutischen Leistungen, den Ablauf der Therapie sowie organisatorische Themen. Wir möchten Ihnen hier einen schnellen und unkomplizierten Überblick geben.

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Methode, die Menschen jeden Alters dabei unterstützt:

  • ihre Handlungsfähigkeit im Alltag zu verbessern,
  • Selbstständigkeit zu fördern
  • Lebensqualität zu steigern,
  • insbesondere bei motorischen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

 

Ergotherapie kann von verschiedenen Fachärzten verschrieben werden

  • Hausärzte
  • Kinderärzte (für pädiatrische Ergotherapie)
  • Neurologen (z. B. nach Schlaganfall, Parkinson, Multiple Sklerose)
  • Orthopäden (bei Verletzungen, Operationen oder Gelenkbeschwerden)
  • Psychiater oder Psychotherapeuten (bei Depressionen, Angststörungen oder Suchterkrankungen)

Häufig gestellte Fragen

Wie bekommt man Ergotherapie?

Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel. Das bedeutet, dass man sie nur mit einem Rezept von einem Arzt oder einer Ärztin erhalten kann. Sie wird verordnet, wenn körperliche, geistige, neurologische oder psychische Einschränkungen vorliegen, die die Selbstständigkeit im Alltag, Beruf oder in der Freizeit beeinträchtigen.

Wer kann Ergotherapie verordnen?
Ergotherapie kann von verschiedenen Fachärzten verschrieben werden, zum Beispiel:

  • Hausärzte
  • Kinderärzte (für pädiatrische Ergotherapie)
  • Neurologen (z. B. nach Schlaganfall, Parkinson, Multiple Sklerose)
  • Orthopäden (bei Verletzungen, Operationen oder Gelenkbeschwerden)
  • Psychiater oder Psychotherapeuten (bei Depressionen, Angststörungen oder Suchterkrankungen)
    Ablauf nach der Verordnung
  1. Ärztliches Rezept erhalten: Das Rezept enthält Diagnose, Therapieziel und Anzahl der Sitzungen.
  2. Ergotherapiepraxis auswählen: Du kannst eine Praxis in deiner Nähe wählen, z. B. Ergotherapie Much, und einen Termin vereinbaren.
  3. Erstgespräch / Befundaufnahme: Die Ergotherapeutin oder der Ergotherapeut erstellt einen individuellen Therapieplan.
  4. Therapie: Übungen, Training von Alltagsaktivitäten und ggf. Hilfsmittelberatung, angepasst an die persönlichen Ziele.
Informationen für Privatpatienten
  • Ärztliches Rezept erhalten: Auch Privatpatienten benötigen ein Rezept von einem Arzt, auf dem Diagnose und Therapieziel vermerkt sind.
  • Honorarvereinbarung: Vor Beginn der Therapie unterschreiben Privatpatienten eine Honorarvereinbarung, in der die Kosten und Leistungen festgelegt werden.
  • Kostenübernahme: Privatpatienten müssen die Kostenübernahme selbstständig mit ihrer Krankenkasse klären.
  • Individueller Therapieplan: Nach einem Erstgespräch erstellt die Ergotherapeutin oder der Ergotherapeut einen maßgeschneiderten Therapieplan, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Ziele.


Abrechnung für Privatpatienten:

  • Privatpatienten erhalten eine Rechnung nach GOÄ / Heilmittel-Richtlinien, die direkt mit der privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung abgerechnet werden kann.
  • Unstimmigkeiten: Sollte es zu Differenzen mit der Krankenkasse kommen, ist der Ombudsmann der Krankenkasse der Ansprechpartner.
Datenschutz (DSGVO) in der Ergotherapie

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat in unserer Ergotherapiepraxis höchste Priorität. Wir halten uns strikt an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und gewährleisten, dass Ihre Daten sicher, vertraulich und nur im Rahmen der Behandlung verwendet werden.

Welche Daten werden in der Ergotherapie erhoben?
Im Rahmen der Therapie erheben wir nur die Daten, die für die Behandlung, Dokumentation und Abrechnung notwendig sind, zum Beispiel:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Ärztliche Verordnungen und Diagnosen
  • Befunde, Therapiepläne und Fortschrittsdokumentation
  • Informationen zu Hilfsmitteln oder persönlichen Einschränkungen


Zweck der Datenerhebung

Die Daten werden ausschließlich verwendet, um:

  • Eine sichere und individuelle Therapie zu gewährleisten
  • Abrechnungen mit Krankenkassen korrekt durchzuführen
  • Therapieziele zu dokumentieren und den Behandlungserfolg zu überprüfen


Datensicherheit

Wir setzen technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Ihre Daten vor Missbrauch, Verlust oder unberechtigtem Zugriff zu schützen. Dazu gehören:

  • Verschlüsselte Speicherung von Patientendaten
  • Zugriffsbeschränkungen nur für berechtigte Mitarbeiter
  • Regelmäßige Updates und Sicherheitskontrollen


Rechte der Patienten

Als Patient haben Sie das Recht auf:

  • Auskunft über die gespeicherten Daten
  • Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten
  • Einschränkung der Verarbeitung unter bestimmten Voraussetzungen
  • Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen
  • Datenübertragbarkeit an eine andere Praxis oder Einrichtung


Kontakt bei Fragen zum Datenschutz

Für Fragen zum Datenschutz oder zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich direkt an unsere Praxisleitung wenden. Wir beraten Sie umfassend über die sichere Nutzung Ihrer Daten in der Ergotherapie.

Terminabsagen

Ihre Termine sind exclusiv für Sie reserviert.

Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden

Bitte haben Sie Verständnis, dass gemäß unserer Praxisregelung Absagen (ganz gleich welcher Grund- Krankheit, Unfall, Notfall Stau, wetterbedingte Absagen, etc. ) die weniger als 24 Stunden vor dem Termine erfolgen, weiterhin als Ausfall behandelt werden müssen, um den organisatorischen Aufwand und die reservierte Zeit abzudecken.

Dies können sie telefonisch unter: 0 22 45 / 911 0 400
Oder via email: termin@er-go.life

Rezeption

Unsere Rezeption ist montags und mittwochs vormittags besetzt.

Hausbesuche

Unsere Praxis bietet auch Hausbesuche an. Bitte sprechen Sie uns an.

Lohmar Hausbesuch

Wir bieten Dienstags und Donnerstags auch Hausbesuche in Lohmar Stadt an. Fragen Sie gerne nach.

Zuzahlung

Gesetzlich geregelte Zuzahlung bei Ergotherapie:

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten fällt bei Ergotherapie eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung an. Diese Zuzahlung beträgt in der Regel 10 % der Behandlungskosten, zzgl. eventueller Rezeptgebühren.

Die Zuzahlung dient dazu, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Therapie übernehmen. Sie wird bei jeder Verordnung fällig, auch wenn mehrere Sitzungen geplant sind.

Befreiung von der Zuzahlung:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • Personen mit Befreiungsausweis (z. B. chronisch Kranke, Sozialhilfeempfänger)
Verordnungsbeginn

Nach dem Aussteltungsdatum muss die Verordnung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen.

Welche Krankenkassen übernehmen Ergotherapie?

Grundsätzlich bieten alle Krankenkassen Ergotherapie in ihrem Leistungskatalog als Heilmittel an.